Rechtsberatung für Schwerhörige und Gehörlose

in Zusammenarbeit mit

Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zürich
Oerlikonerstrasse 98
8057 Zürich
043 311 79 79
zuerich@bfsug.ch
www.bfsug.ch

Kosten

Die BFSUG Zürich kann die Kosten für die erste Stunde der Rechtsberatung für Klientinnen und Klienten der Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zürich übernehmen. Bitte wenden Sie sich vorgängig an die BFSUG für eine Kostengutsprache.

Wenn eine Besprechung mehr als eine Stunde dauert oder die Rechtsanwältin Arbeiten für Sie macht, die länger als eine Stunde dauern, müssen Sie dies selber bezahlen. Sie werden im Voraus über die anfallenden Kosten informiert. Bitte informieren Sie uns darüber, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Antworten auf Ihre rechtliche Fragen

Am Arbeitsplatz: Kündigung, Ferienanspruch, Lohnfragen, Ansprüche bei Unfall und Krankheit, Familienzulagen
Bei Kauf- und Abzahlungsverträgen: Auto, Möbel, Haushaltgeräte
Zum Mietrecht: Wohnungskündigung, Rechte und Pflichten als MieterInnen
Zu Versicherungen: Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Ergänzungsleistungen, IV, Pensionskasse, Haftpflicht, Lebens- und Sachversicherungen
Zum Vormundschaftsrecht
Zur Sozialhilfe und zum Verwaltungsrecht
Sie können Ihre Fragen auch per Email stellen:
sigg@siggschwarz.ch und schwarz@siggschwarz.ch